Donnerstag, April 25
Shadow

Brustkrebs und SGB II – Leistungsabteilung

Offensichtlich besteht doch noch ein Funken Hoffnung auf finanzielle Unterstützung seitens des Systems, auch wenn man mit einem europäischen Ausweis, nur einer westlichen Identität schon länger in Deutschland lebt und nach jahrelangem Arbeiten sowie Einzahlen in die Sozialkassen durch Krankheit bedürftig wird.

Voraussetzung dafür scheint allerdings zu sein, man lässt sich weder durch erst- noch zweitbeste Fehlinformationen inkompetenter Mitarbeiter der Jobcenter am Telefon abspeisen und abschrecken, sondern geht direkt vor Ort.

Während die Einladung zum Gespräch über meine derzeitige berufliche Situation bereits zehn Tage nach Antragsstellung erfolgen sollte, musste ich drei Wochen (!!) auf den Termin zur Abgabe meines Antrags auf – eventuelle – Leistungen warten. Mittags, 13h30.

Wie immer erschien ich einige Minuten früher, was meiner Sachbearbeiterin beim Empfang gleich ein fröhliches: Ach, Frau Zeller, schön, dass Sie schon früher da sind! Dann kann ich früher Feierabend machen! entlockte. – Perfekter Einstieg, würd’ ich sagen.

Das sollte man sich, am Besten in Gegenwart des Chefs, einem Kunden gegenüber erlauben… Dieser Rüffel, wenn nicht sogar Abmahnung, wäre einem sicher und verdient!

Den Antrag und dessen Anlagen hatte ich weitestgehend nach Vorgaben entsprechend ausgefüllt und ergänzt, kleinere Flüchtigkeitsfehler wurden seitens meines Feierabendgeiers problemlos korrigiert und Alles in Allem verging dieser Termin in Turbogeschwindigkeit: bereits 15 Minuten später saß ich schon wieder in meinem Auto.

Am Wichtigsten ist vielleicht zu erwähnen: Auch wenn Ihr Euch in einer nicht so tollen Situation befindet (schwer erkrankt, Euer Leben geriet stark aus den gewohnten Fugen, den Behörden ausgeliefert und auf fremde Hilfe angewiesen), macht auf gar keinen Fall auf den letzten und bedürftigsten Bittsteller, sondern habt Stolz, Ehre und Würde im Leib und strahlt das auch aus!

Zauberwort: Selbstachtung.

Ebenfalls nicht unwichtig dürfte sein, wenn man sich den Antrag und seine Anlagen selbst nochmal in Kopie macht und zum Termin mitnimmt, um etwaige Änderungen / Ergänzungen im Originalantrag bei sich gleich nachtragen zu können, um schön auf den Laufenden zu bleiben – man weiß ja nie, wofür man das vielleicht noch brauchen kann. Des Weiteren signalisiert es zugleich, auf Zack und kein Dummer zu sein.

Weil ich den Einkommensbogen als einerseits nicht eindeutig genug, andererseits als eindeutig weit auslegbar gestaltet ansah, gab ich nur den Verdienst meiner Teilzeitanstellung an. Selbstständig war ich in dem Sinn ja nicht, denn ich betrieb lediglich ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer, das im Formblatt nicht näher spezifiziert werden konnte. – Auch als Antragsteller hat man gewisse Spielräume, man muss sich nur trauen und dahinter stehen können.

Nichts desto trotz brachte ich es genau so zur Sprache, doch es interessierte nicht weiter, da es derzeit ja ruhte und gewerbliches Einkommen ohnehin keine Anrechnung fand.

Zudem war anhand aller meiner „Vermögensnachweise“ (Kontoauszüge, Sparbuch-Kopie und PayPal-Account-Ausdruck) die Bedürftigkeit sowas von erfüllt.

An dieser Stelle ein Hoch, großes Lob und herzlichen Dank an meine Anwältin für Ihr Briefing meinerseits, ohne das es mir vielleicht nicht so einfach gewesen wäre, allgemein sehr gelassen zu bleiben.

Und ich hoffe sehr, diese wertvollen Informationen auch an Euch, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, zu Eurem Nutzen verständlich weiter zu geben.

Eine Vorgabe zum Nachweis der Vermögensverhältnisse sind u.a. lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate. Nun möchte man meinen, sich mal wieder verrückt machen (lassen) zu müssen und exakt das Geforderte zu liefern. Nö nö!

Da in meinem Fall zwei Tage später wieder eine Chemo anstand und der monatliche Kontoauszug seitens der (Online)Bank erst im Lauf der ersten Wochen des Folgemonats bereit stand, also genau in der Zeit, in der mein Zustand unabseh- und unberechenbar war, erlaubte ich mir zu den letzten zwei Monate Auszüge, die mir bereits vorlagen, die Kontobewegungen des laufenden, bald beendeten Mai’s per exportierter Exceldatei beizufügen.

Die eigentlich dafür erwartete Unterstellung auf mögliche Manipulation und Bestehen auf Originalauszug blieben aus. Wäre sie gekommen, hätte ich mit eben beschriebener Chemosituation argumentiert. – Ja, man sollte sich schon vorbereiten und stückweise immer einen Sprung voraus sein; vorallem im Kopf.

Bei Durchsicht der Kontoauszüge sah die Dame hochkonzentriert aus, als würde sie versuchen, zwischen den Zeilen was zu finden. Mehr zu sich selbst sagte sie, sie schaue nur nach besonderen Versicherungen, woraufhin ich anfing meine Laufenden aufzuzählen. Keine davon war gemeint.

Von Bedeutung sind in diesem Fall private Renten- und Lebensversicherungen, die nicht nur gerne unterschlagen werden, – Ja, im Grundsatz sind Alle, „die schon länger hier leben“ voll krimineller Energie – sondern auch als „Vermögen“ gelten und vom Bedürftigen als Lebensunterhalt hergenommen werden müssen, sei es durch Beleihen oder Kündigung (natürlich mit Verlust, versteht sich).

Mir entlockte die Suche nach Renten- und Lebensversicherung eher ein halbverächtliches Lachen. Ja, auch ich hatte das Alles mal, bis ich vom System nach der Wirtschaftskrise fallen gelassen wurde… Als könnte man es sich heutzutage noch leisten in irgend so eine „Altersvorsorge“ einzuzahlen, geschweige denn, dass es sich dann auch rentieren würde! – Sehr guter Schenkelklopfer! Für Alleinstehende ohne Kinder sind „staatlich geförderte“ Versicherungen die reinsten Luftnummern unter den Absicherungen für’s Alter.

Hinweis: Staatlich geförderte Renten- und Lebensversicherungen fallen unter das so genannte Schonvermögen und bleiben bei der Anrechnung verschont.

Und schon wieder zeigt sich im Grunde genommen eine (weitere) Frechheit seitens des Systems:

Egal Wer, egal Wie: Jede(r) soll sich selbst vor Altersarmut schützen und entsprechend vorsorgen, weil die gesetzliche Rente *oh Wunder, oh Wunder*  schon jetzt nicht mehr wirklich und in einigen Jahren noch weniger ausreichen wird, einen zum Arbeitsleben adäquaten Lebensabend zu erhalten.

Tritt nun in „jüngeren Jahren“ (bspw. mit 42) vorübergehende Bedürftigkeit durch Krebs ein und hätte man nun so eine private, (wieder) mühsam einbezahlte Altersvorsorge, müsste man erst (wieder) an diese ran, den Betrag aufbrauchen und „darf“ dann – nach der ganzen Tortur überhaupt – wieder völlig von vorne anfangen. Geht’s noch?!

Die Entscheidung bei Wohngeldbezug zu bleiben oder zu den Jobcenterleistungen zu wechseln, machte ich meinerseits davon abhängig, ob ich überhaupt Leistungen vom Jobcenter zu erwarten hätte und was ich in der Folgezeit für „Pflichten“ aufgebrummt bekäme? Diese „Kaltschnäuzigkeit“ überraschte mein Gegenüber. Stolz, Ehre, Würde, Selbstachtung.

Zwei Tage später, am Tag meiner letzten AC-Chemo, holte ich ein Schreiben der Wohngeldstelle aus dem Kasten, dass mein Antrag dort rückwirkend zum Stellungsdatum unwirksam geworden sei, da ich Transferleistungen beantragt habe. Der bereits geleistete Wohngeldzuschuss müsse zurückgezahlt werden.

Ok. Jetzt könnte man wieder etwas in Panik geraten, war bzw. ist man doch genau darauf aus gegebenem Anlass mehr oder weniger dringend angewiesen. Von der leicht aufkommenden Verunsicherung und Unsicherheit, wie man das nun wieder bewerkstelligen solle, wollen wir mal gar nicht wirklich reden.

Leute, Entwarnung: Kein Grund zu gar Nichts! Durchatmen!

Ich kontaktierte meine Wohngeldstellenfee, wie schon beschrieben, eine Perle unter den bis dato persönlich erlebten Behördlingen:

Meinem Antrag wurden seitens des Jobcenters zum gleichen Datum wie dem Wohngeldzuschuss rückwirkend stattgegeben, womit das Eine vom Anderen sozusagen automatisch abgelöst wird; mit € 55,- mehr fahre ich durch das Jobcenter in der Tat besser und die Rückzahlung des bislang bezahlten Wohngeldzuschusses erledige auch das Jobcenter. Selbstverständlich in Verrechnung mit meinen neuen Leistungen, sodass ich mich im Grunde genommen mit Nichts wieder selbst herumschlagen muss.

Weiter läuft mein Fall unter einem Rehaplan, demnach etwaige Termine und „Pflichten“ strikt nach Absprache mit mir, in Abhängigkeit meines jeweiligen Gesundheitszustands sowie Therapieverlaufs stattfinden (müssen). Die Bewilligung gilt für ein Jahr ab Mai 2017 und war bereits drei Tage nach dem Termin bei mir.

Liebe Leute, meine Fresse …. Als wenn man als Krebspatient wirklich sonst Nichts um die Ohren hätte. – Ein weiterer Behördenkrimi ist erfolgreich gemeistert! 🙂

Das darf nicht wahr sein! Jeder x-beliebige Dahergelaufene drückt nach Deutschland rein, um rotzfrech abzugreifen was geht, ohne jemals Etwas dafür getan zu haben, geschweige denn zukünftig dafür zu tun.

Selbst bei mir „Kampfmaschine“ brauchte es sage und schreibe drei Anläufe (die dabei verbrauchten Nerven nicht mitgezählt), zu meinem “europäisch-westlichen“ Recht auf jahrelang ehrlich verdiente Unterstützung auf Zeit zu kommen!

*in diesem Sinn*
Eure Sandra

Nachtrag, 20.06.18: Dass die System-Handlanger lernfähig sind, bewies mein „Amtspony“ der Leistungsabteilung auf beeindruckende und zugleich amüsante Weise:

Aufgrund eines Wohnmangels kürzte ich ab April meine Miete um 50% und vermerkte dies auch in dem Weiterbewilligungsantrag, der für Transferleistungen ab Mai zum Tragen gekommen wäre, wenn …

… ja, wenn ich aufgrund der Mietminderung mit durchschnittlich stolzen € 663,- Krankengeld nicht zuviel eigenes Geld hätte, meinen Lebensunterhalt nach Vorgabe der „Sozial“gesetzbücher bestreiten zu können.

Doch von vorne: die Abgabe des besagten Weiterbewilligungsantrags zögerte ich bis Mitte April hinaus, in der Hoffnung, ab Mai bereits wieder in Lohn und Brot zu stehen, was sich aufgrund der „Kompetenz“ bei der DRV Bund (Abteilung: berufliche Reha) allerdings leider nicht realisieren ließ.

Etwa eine Woche nach Einwurf des WBA’s beim Jobcenter, holte ich eine Einladung für ein persönliches Gespräch aus dem Briefkasten. Ich konnte mir aus zwei Angeboten sogar den Termin aussuchen.

Als ich schließlich bei meinem „Amtspony“ eintraf, wir es uns bei ihm gemütlich machten, begann es mit den Worten: Schön, dass Sie da sind, Frau Zeller. Ich habe Sie lieber zum persönlichen Gespräch eingeladen, da ich ja weiß, was von Ihnen zurück kommt, wenn ich Ihnen bezüglich Ihres Antrags einfach nur eine Ablehnung schicke. * G R I N S * So muss das sein!

Nun, wie bereits geschrieben: aufgrund der Mietminderung habe ich „zuviel“ Geld, als dass ich seitens des Systems unterstützt werden könnte bzw. müsste.

Man gab mir zu bedenken, aufgrund des Wohnmangels einen Umzug ins Auge zu fassen und händigte mir sogar einen Übersicht aus, in welcher Höhe das Amt angemessene Höchstkaltmieten übernehmen würde.

Hm, gut und schön, dachte ich mir, aber denken die vielleicht auch mal dran, dass man sich die Miete auch nach der Bedürftigkeitsphase leisten können muss? Außerdem und überhaupt: ist hatte die letzten Monaten mehr als genug Veränderung und war alles andere als scharf auf Weitere, bei denen ich schon wieder als aktiver Part herhalten müsste.

Doch allein der Ausspruch … da ich ja weiß, was von Ihnen zurück kommt, …. war’s schon wert, mal wieder, respektive hoffentlich ein letztes Mal vorbei zu schauen.

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