… eine Horde ziellos umher irrend wirkende Rettungs- und Krankentransportwagen (auf der ruhigen Seite von Autobahnzäunen) weder ein Betriebsausflug, noch ein branchenbezogenes Schnitzeljagdabenteuer ist?
Mir wurde heute auf jeden Fall “leicht” anders, als ich mit meinem Fell die Strecke zum Wald ging, für die wir über eine Autobahnbrücke müssen und ich weder ab- noch einschätzen konnte, ob und was uns “da oben” wohl erwartet.
Ein Sanka kommt runter, drei fahren hoch … Zwei fahren runter, einer kommt hoch … Als die Autobahn in mein Blickfeld kommt: Ne, der Verkehr rollt! *??*
Über die Autobahnbrücke drüber, links zum Wald eingeschlagen, kommt ein RTW rückwärts den Asphaltweg auf uns zu, von den anderen war nichts zu sehen. – Ja, spinn’ ich jetzt?
Dem RTW den Weg frei gemacht, bleibt dieser auf Höhe der Brücke stehen. Die Jungs darin schauen in eine Karte, unterhalten sich… Suchten sie vielleicht etwas? – Muss ich doch mal hingehen und fragen… Entwarnung: Die Jungs und Mädels des Roten Kreuz checkten heute wieder sämtliche Zufahrten für Einsatzfahrzeuge an der Autobahn!!
Mein Bruder, wohnhaft in München und schon gut 20 Jahre beim BRK aktiv im Sanitätsdienst, erklärte mir später, dass er solche Aktionen zwar von seiner Organisation nicht kenne, den Hintergrund an sich aber sehr gut findet:
Die Autobahn-Zufahrten für Einsatzfahrzeuge (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr, THW) seien seines Wissens in KEINER Straßenkarte von Deutschland offiziell eingezeichnet und auch ein Navi gibt sie nicht an!! – Wenn’s ganz dumm läuft, kann diese Tatsache unter Umständen wertvolle Zeit und Leben kosten!
Von dem her: ALLE ACHTUNG, RESPEKT und DANKE an das Rote Kreuz des Landkreis Konstanz, dass es seine Lebensretter auf den Weg schickt, um die Stellen der Betriebszufahrten an der Autobahn in ihren Karten zu markieren und uns im Notfall dadurch noch schneller zu Hilfe kommen zu können!!
… Versicherungsverträge, die ab Januar 2008 gleich auf fünf oder zehn Jahre abgeschlossen wurden, im Grunde genommen nicht mehr Rechtens sind, aber immer noch mit dem Argument es käme einen günstiger entsprechend verkauft bzw. bei Vertragsänderung / –anpassung von Neuem übernommen werden?!
Das seit 1.1.2008 geltende Versicherungsvertragsgesetz besagt in § 11 Abs. 4:
Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.