Update 18.01.23: Jetzt wird’s ernst: vorgestern erhielt ich den Entlassungsbericht der Inselsbergklinik, gestern machte ich mich dran, die EMR online zu beantragen, doch was soll ich sagen? … Aus der Reihe Wir sind hier nicht bei: Wünsch dir was!, sondern bei: So ist es!, das Antragssystem der DRV hatte immer wieder Aussetzer, sodass ich nach dem fünften Versuch leicht entnervt aufgab. – Augenscheinlich hatte der im Februar bevorstehende Versionswechsel jetzt schon Auswirkung auf die Funktionalität des Programms.
Die notwendigen Formulare selbst heruntergeladen, überrollt einen die Bürokratie – „erwartungsgemäß“ – lawinenartig.
Leute, meine persönliche Empfehlung: nehmt die Abteilung Eurer Stadt bzw. Gemeinde in Anspruch, die Euch bei der Antragsstellung zur EMR kompetent zur Seite stehen kann!
Das Tolle daran, sich bei der Erstellung und Abgabe helfen zu lassen: die Zuständigen haben ein entsprechendes Programm, in dem alles erfasst und schließlich sofort abgeschickt werden kann.
In der Regel hilft Euch der Sozialdienst der Rehaklinik, die richtigen Ansprechpartner bei Eurem Wohnort zu finden. Eine weitere Möglichkeit ist die DRV und wer Mitglied beim VdK ist, erhält dort alle notwendigen Informationen.
Im Vorfeld sind seitens des Antragsstellers lediglich ein paar Unterlagen zusammen zu tragen:
- letzte Renteninformation (ihr wißt schon: der Zettel, bei dem man sich jedes Jahr aufs Neue fragt, wofür man jahrelang arbeitet?)
- Ausweis
- Krankenkassenkarte
- Bankverbindung
- Steuer-ID
- Bescheid über Schwerbehindertenstatus – sofern vorhanden
- Nachweis(e) über absolvierte Ausbildung(en) – sofern vorhanden
- eine Art Lebenslauf über alle Stationen des bisherigen Arbeitslebens
- Auflistung aller Ärzte, bei denen man aktuell in Behandlung ist.
- Krankenhausaufenthalte der letzten drei bis fünf Jahre
- Nachweise über Rehaaufenthalte (Entlassungsmitteilung oder ärztl. Entlassungsbericht*)
- Versicherungsverlauf der DRV
- Bescheid über Krankengeldbezug
- Bescheid über Übergangsgeldbezug**
* i.d.R. erhält die DRV den ärztlichen Entlassungsbericht automatisch, sicherheitshalber empfehle ich Euch ihn trotzdem der Antragsstellung beizufügen; man weiß ja nie…
** liegt der DRV i.d.R. ebenfalls vor, da selbst ausgestellt, aber auch hier gilt: Vertrauen ist gut, Machen ist besser!
Damit Ihr die Unterlagen am Tag der Antragstellung nicht zwingend mitschleppen müsst und sofern Ihr die Möglichkeit habt, sie als PDF einzuscannen, fragt den Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin, ob Ihr sie vorab schicken könnt? Ich erhielt für den 02.02. einen Termin und kann alles per Mail im Vorfeld zuschicken. (Einzig der Übergangsgeldbescheid fehlt mir noch; ebenso wie das Übergangsgeld selbst…)
Das war’s erst mal wieder von mir und hier. Ich halte Euch über die Entwicklung zur EMR auf dem Laufenden. (Wie man unser System kennt, darf man sicher gespannt sein.)
*in diesem Sinn*
Eure Sandra

Seit knapp einer Woche wieder zurück von einer fast vierwöchigen Lymph-Reha, kann ich sagen: im Vergleich zu den letzten Monaten, geht es mir nun auch körperlich endlich und wieder sehr gut! Die Arme wurden dünner und leichter, die Schmerzen im Schultergürtel lassen nach und auch das An- sowie Ausziehen von Oberbekleidung klappt immer besser.
In ca. zweieinhalb Wochen unterhalte ich mich erneut mit meinem Onko-Doc, werde die entsprechenden Kontrolluntersuchungen durchziehen und inständig hoffen, es – zumindest für eine seeeeehr lange Zeit – gegen den Krebs geschafft zu haben.
Mein Plan, nach der dritten Krebstherapie wieder voll ins Berufsleben einzusteigen, ist seit langem der Erste, der leider nicht so funktionieren wird, wie gedacht bzw. gewünscht; zurück ins Berufsleben: möglich, voll: nein.
Im ersten Gespräch mit dem Sozialdienst der Rehaklinik optimistisch, wieder einen Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen zu können, wurde mir im Zweiten die Entscheidung der Teambesprechnung mit den Ärzten mitgeteilt: aufgrund meiner gesamten Gesundheitsgeschichte der letzten fünf, fast sechs Jahre, kam man nun zu dem Entschluss, sich in meinem Fall für die volle Erwerbsminderungsrente auszusprechen.
Allein in dem Moment, als mir klar wurde, mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird es dieses Mal nichts, ging eine Art Klappe in meinem Kopf runter und die Gedanken fuhren Karussell: Keine LTA, kein „Mittel“ in der Hand, einen neuen Arbeitgeber für mich zu interessieren. Ergo: keine Arbeit, kein Einkommen, Abhängig vom Amt, BEDÜRFTIGKEIT!
Das halbe Hirn bereits abgekoppelt, nehme ich noch wahr, wie meine Beraterin irgendwas von …rente sagt. PENG! AUS! ENDE! RENTENARMUT! BEDÜRFTIGKEIT bis ans Lebensende!
Zugegeben, geistig nicht mehr vor Ort, hatte allein das Wort Rente im ersten Moment (für mich) ein hohes Schockpotential. Mein Plan, vonwegen so gut wie möglich wieder zurück in eine Normalität, schien unwiederbringlich zerrissen. Stattdessen schoß meine Existenzangst von Null auf 100 in unter einer 1.000stel Sekunde. – Mir war schlecht, ich hatte Angst, ich heulte (zurück im Zimmer); dieser Tag war sowas von gelaufen.
Viele, mit denen ich mittlerweile darüber sprechen konnte, pflichteten mir in Bezug auf den ersten Moment bei: nahzu Alle hatten Angst vor dem ungewissen, neuen Lebensabschnitt und die Meisten fühlten sich zudem als Versager, was zusätzlich aufs Gemüt drückte. Ok, als Versager sah und sehe ich mich zumindest nicht. Weder hatte ich mir den ersten Krebs 2017 bestellt, noch die Zellen zum Wandern angetrieben und während viele gegen Krebs verlieren, stelle ich mich immer wieder (weitestgehend erfolgreich) dagegen. – Nein, ein Versager bin ich wahrlich nicht!
Einer meiner, zugegeben, wenigen wunden Punkten, an denen man mich wirklich treffen kann, ist die tiefsitzende Angst, wieder in die Bedürftigkeit sowie Abhängigkeit vom Amt zu rutschen, wie ich es 2017 made-by-system über mich ergehen lassen musste. Von damals konnte ich mich zwischenzeitlich weitgehend erholen; erneut abzustürzen, dieses Mal aber nicht mehr hoch zu kommen, weil in Rente … für mich der reinste Horror! Meine Bekanntschaften mit jungen Frührentnern, wovon kaum einer (mehr) echte Lebensfreude hat, trugen nicht gerade zur Stimmungsaufhellung bei.
Nicht mehr arbeiten zu können bzw. dürfen, ist, als fiele die letzte Bastion seiner selbst: Leistungsfähigkeit ein- vielleicht sogar weg gebrochen, aufkommendes Gefühl der Nutzlosigkeit, seinen Liebsten nichts mehr bieten zu können … All diese und weitere Gedanken können einen wirklich hohldrehen lassen.
Höchste Zeit, wieder zu landen und zu sich zu kommen!!
Abhängig vom körperlichen bzw. gesundheitlichen Zustand ist es bei jeder Form der Erwerbsminderungsrente (seitens der gesetzlichen Bestimmungen) möglich, weiterhin / wieder ein paar Stunden täglich oder wöchentlich einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachzugehen.
Desweiteren ist der Status Erwerbsminderungsrentner*in nicht in Stein gemeißelt: die Bewilligung gilt für längstens drei Jahre und kann, nach erneuter medizinischer Prüfung, wiederholt werden. Eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn aus ärztlicher Sicht eine Besserung des Gesundheitszustands absolut unwahrscheinlich ist. (Quelle: DRV, Rentenlexikon)

Zum 01.01.2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente, mit einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitszeit unter 15 Stunden/Woche, deutlich erhöht: konnte man bis 31.12.22 nur bis € 6.300,-/Jahr dazu verdienen (= € 525,-/Monat), sind jetzt bis € 17.820,-/Jahr (= € 1.485,-/Monat) erlaubt, ohne, dass die Rente wieder genommen oder gemindert wird.
Achtung: In diese erlaubte Hinzuverdienstgrenze fällt auch eine etwaige selbstständige Tätigkeit, bpsw. als Kleinunternehmer mit einem Nebengewerbe.
Wie hoch die zu erwartende EMR sein wird, liest man in der ersten Zeile seiner jährlichen Renteninformation: Rente wegen voller Erwerbsminderung minus ca. 11% des Betrages = Netto-Erwerbsminderungsrente.
Fällt dieser Rentenbetrag mager aus – für Alleinstehende beträgt der statistisch errechnete Bedarf zum Leben etwas über € 900,- – kann man entweder eine Tätigkeit als Hinzuverdienst annehmen oder beim Sozialamt der Stadt bzw. Gemeinde Aufstockung beantragen. Einer der wenigen Pluspunkte in dieser Situation ist, dass man nicht in die Zuständigkeit des Jobcenters fällt *YEAH!*, sondern sich mit seinem Rentenbescheid ans jeweilige Sozialamt wenden darf.
Achtung: Der Erhalt bzw. die Höhe der aufstockenden Sozialhilfe richtet sich nach einem etwaigen Zuverdienst!
Schonvermögen war bereits 2017 ein Thema für mich, da ich einfach nicht verstand, warum das Jobcenter sogar die € 500,- „Abfindung“ von meinem damaligen Arbeitgeber auf meinen Leistungsbetrag anrechnen durfte und mich dadurch zur Rückzahlung „zuviel gezahlter Leistung“ verpflichten konnte. – Heute bin ich schlauer:
Bis 31.12.22 galten bei Sozialamt, wie auch Jobcenter € 5.000,- als Schonvermögen (€ 60.000,- beim Bürgergeld seit 01.01.23). – Meiner Meinung nach gehen beide Beträge völlig an der Realität sowie am gesunden Menschenverstand vorbei, aber ok, Politik(er) halt…
Unter Schonvermögen fällt das persönliche Finanzpolster, das man bereits vor Bezug von Sozialleistungen besaß. Sprich: hätte mein damaliger Chef mir die € 500,- vor Antragstellung zur Aufstockung zum Krankengeld gezahlt, hätte es nicht angerechnet werden dürfen.
Auch wenn es sich für mich immer noch surreal anfühlt, mit 48 demnächst als (Erwerbsminderungs)Rentnerin zu gelten, bin ich durch sammeln all dieser Informationen mittlerweile völlig beruhigt. Wie oft und lange ackert man im Normalfall und hat am Ende des Geldes noch jede Menge Monat übrig?!
Viele von Euch fragen sich vielleicht schon eine Weile, warum ich noch nicht auf die BUV (Berufsunfähigkeitsversicherung) eingegangen bin? Ganz einfach: ich habe keine mehr!
Da es sich hierbei um eine Privatversicherung handelt, fiel sie 2017 den gesetzlichen Jobcentervorschriften zum Opfer: kann man sich die Beiträge einer BUV leisten, hat man mit Leistungskürzung zu rechnen. Leistungskürzungen bedeuten wiederum weniger Geld, wodurch man derart wichtige Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen kann. Kann man wichtige Versicherungen nicht mehr bedienen, ist in den seltensten Fällen eine vorübergehende Stilllegung möglich. Ergo: es bleibt einem nur noch die Kündigung (mit Verlust) > Auszahlung gilt wiederum als Einkommen > Anrechnung zur Leistung …
Kommt man wieder auf Beine, müsste man eine neue BUV abschließen > Aufnahme scheitert an Gesundheitsfragen (schwere Vorerkrankung) … Finde den „sozialstaatlichen“ Fehler! …
Weiterführende Informationen zum Thema Erwerbsminderungrente erhaltet Ihr auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung sowie des Sozialverband VdK Deutschland e. V..
*in diesem Sinn*
Eure Sandra

Hi, ich bin Mathias aus Bad Tabarz. Wir hatten ein interessantes aber viel zu kurzes Treffen auf dem Flur. Ich hatte das Gefühl einem Schnellzug zu begegnen. Sorry, nicht böse gemeint. Nur mein Kopf ist nicht immer so schnell . Ich finde immer wieder Spuren von dir. M
Hallo Mathias, freue mich, von Dir zu lesen. Ich hoffe und wünsche Dir, dass es Dir schon besser geht?! Liebe Grüße vom Bodensee, Sandra