26.01.: Arbeiten während Krankengeldbezug?
Mit Beginn des Krankengeldbezugs unterschreibt man, keine andere Einkommensquelle (mehr) zu haben.
Nichts desto trotz, je nach dem warum und wie lange man (schon) im KG-Bezug ist, kann einem die Decke auf den Kopf zu fallen scheinen; es gibt ja auch gute Tage …
Nach fast einem Jahr im Krankenstand, mit Arbeitsplatzverlust, durch die 3. Krebstherapie gehend, zusätzlich diversen Nebenerkrankungen, frohen Mutes, optimistisch und mit einem guten Körpergefühl aus einer Reha zurück, kam die Überlegung auf, mir für die guten Tagen eine kleine, feste Nebenbeschäftigung zu suchen. Aber, durfte ich das überhaupt? Schließlich bekam ich Krankengeld und hatte dafür unterschrieben!
Ein Telefonat mit der m.M.n. besten Krankenkasse ever (Barmer) machte mich wieder schlauer:
In Bezug auf das Krankengeld hat es grundsätzlich keine Auswirkung, ob man einem (neuen) Nebenverdienst auf € 520,- nachgeht. Das Krankengeld selbst bezieht sich auf die zuletzt vollsozialversicherungspflichtig ausgeübte Tätigkeit, während der man in die Sozialkasse eingezahlt hat. Das Krankengeld würde nicht automatisch gekürzt oder eingestellt, ginge man einem Minijob nach.
Wer sich allerdings – wie ich – in Richtung volle Erwerbsminderungsrente (EMR) befindet, sollte es sich wirklich gut überlegen!
Auf € 520,–Basis hat man zwar nicht viel, lange und selten auch schwer zu tun, dennoch könnte die Arbeitslust Auswirkung auf die Beurteilung durch den medizinischen Dienst und / oder des Rententrägers auf die ärztlich empfohlene EMR haben.
So könnte man bspw. statt die volle EMR, „nur“ die teilweise EMR erhalten. Dies bedeutet, man bekommt einerseits (noch) weniger Rente könnte andererseits mehr Stunden arbeiten (bis 6 Stunden täglich), somit auch mehr hinzuverdienen (€ 35.650,-/Jahr).
ABER: kommt die Krankheit wieder zurück, man muss wieder in Therapie, verschlechtert sich der Allgemeinzustand aufgrund der Therapienachwirkungen oder oder oder, wird es sehr schwer, in die ursprünglich empfohlene volle EMR zu kommen. Schließlich hätte man sich selbst dagegen entschieden.
Von dem her: lieber neu entdeckte bzw. alt erweckte Hobbys weiter nachgehen, frühstmöglich den Rentenantrag stellen, den Bescheid abwarten und schließlich mit offiziellem Eintritt in die Rente neue Nägel mit Köpfe machen. Vielleicht tut sich ja dann sogar etwas mehr als ein Minijob auf?!
Apropos Rentenantrag: nicht erschrecken, wenn die Krankenkasse bzw. der medizinische Dienst den Reha-Entlassungsbericht angefordert hat, aus dem klar erkennbar die Rentenempfehlung hervor geht: mitunter wird man als Versicherter angeschrieben, dass die Krankenkasse auf die Rentenantragsstellung besteht. – Das ist ihr gutes Recht!
Das „Schöne“ an einer expliziten Rentenempfehlung seitens der Reha Ärzte, sowie das Hinterhersein durch die Krankenkasse bzw. des medizinischen Dienstes: die Bearbeitung des Rentenantrags könnte zügiger voran gehen. In der Regel geht man von gut sechs Monaten aus, bis der Rentenbewilligungsbescheid einfliegt; mit Schützenhilfe durch Krankenkasse und medizinischem Dienst geht es oftmals schneller. Klarer Vorteil (m.M.n.): je schneller die eine Sache geklärt ist, desto eher kann man weitere Angelegenheiten angehen, fix machen und sich so eine neue Normalität, Beständigkeit schaffen.
Mit Eintritt in die Rente laut Bescheid, endet automatisch der Krankengeldbezug.