Januar
Ist man aufgrund seiner (vorübergehenden) schweren Erkrankung mental wie physisch gebeutelt und muss sich bspw. einer zusätzlichen OP unterziehen, kann man sich von seinem Haus- oder einem Facharzt Transportscheine für die Fahrten zur vorstationären sowie zur vollstationären Behandlung ausstellen lassen. Für die Heimfahrt nach der OP ist der Transportschein vom Krankenhaus auszustellen; dies am besten bereits bei der vorstationären Aktion verbindlich klären.
Liegen zwischen der vorstationären Aufnahme (Vorbereitung zur OP) und der vollstationären Aufnahme (OP-Tag) weniger als zehn Tage, benötigt man keine Erlaubnis der Krankenkasse.
Diese Option kann eine große Entlastung für den Betroffenen und seinen Angehörigen sein. Erstens muss man nicht selbst fahren, wenn Nerven und/oder Motivation sowieso nicht die Besten sind; zweitens ist man unabhängig von anderen bzw. braucht seinen Tagesplan nicht zum Balanceakt zwischen Familie, Beruf und Helfen wollen zu machen.
Transportschein für die vorstationäre Behandlung: X Hin- & Rückfahrt.
1. Grund der Beförderung > Genehmigungsfreie Fahrten: X bei vor-/nachstationäre Behandlung.
2. Behandlungstag etc.: Datum des Termins und Behandlungsstätte, ggf. mit Abteilung.
3. Art und Ausstattung der Beförderung: X bei Taxi/Mietwagen.
Transportschein für die voll-/teilstationäre Behandlung (vom Haus-/Facharzt): X Hinfahrt.
1. Grund der Beförderung > Genehmigungsfreie Fahrten: X bei voll-/teilstationäre Behandlung.
2. Behandlungstag etc.: Datum des Termins und Behandlungsstätte, ggf. mit Abteilung.
3. Art und Ausstattung der Beförderung: X bei Taxi/Mietwagen.
Transportschein für die Heimfahrt nach OP liegt zZt. noch nicht vor.
#VerordnungeinerKrankenbeförderung #Transportschein #vollstationäreKrankenhausbehandlung #vorstationäreKrankenhausbehandlung #EntlastungfürBetroffene #EntlastungfürAngehörige #Zeitgewinn #Nervenschonung #genehmigungsfreieFahrten #Krankenkassenleistung