Donnerstag, Dezember 4
Shadow

2025

April

Bereits drei Jahre ist es schon wieder her, dass ich mir meine erste Perücke kaufte. Da ich mir ab Runde Vier „Eitelkeit“ erlaube, möchte ich mir heuer eine weitere Perücke zulegen; für euch konnte ich wieder interessante Kurzinfos zusammentragen.

Um eine Perücke mit Krankenkassenleistung zu erhalten, braucht es vom Onko-Doc erstmal ein Rezept: 1 Perücke / Haarersatz bei Alopezie unter Chemotherapie, anschließend einen Termin bei einem Zweithaarstudio des Vertrauens.

Im Telefonat mit meiner Perückenfee erfuhr ich, dass man neben der einfachen Kassenleistung (€ 360,- bei meiner KV, inkl. € 10,- Rezeptgebühr) auch einen deutlich höheren Satz (€ 720,- b.m.KV) als sogenannte Dauerträgerin erhalten könne, die genauen Rahmenbedingungen wusste sie allerdings nicht, sodass ich mich mit meiner KV in Verbindung setzte:

Von vornherein muss zwischen Kurzzeitgebrauch und Langzeitgebrauch unterschieden werden, wobei eine Perücke unter Chemotherapie als Kurzzeitgebrauch gilt: verliert man seine Haare unter Chemo kommen diese wieder, sobald die Therapie beendet und die Medikamente abgesetzt sind.

Eine Perücke für den Langzeitgebrauch (verlorene Haare wachsen aufgrund der jeweiligen Erkrankung nicht mehr nach) erhält man ebenfalls auf Rezept, allerdings sind die Diagnosen andere als unter Chemotherapie. Die Notwendigkeit einer Perücke mit Anspruch auf die höhere Kassenleistung muss mit Fotos dokumentiert und vom Arzt begründet werden.

Wie viel eure Krankenkasse zu einer Perücke zahlt, ist ganz unterschiedlich. In der Regel kennen die Zweithaarstudios die Regelsätze und sofern ihr von der Zuzahlung der Rezeptgebühren nicht befreit seid, müsst ihr nur € 10,- von dem Regelsatz abziehen.

Interessant ist auch, dass Frauen i.d.R. immer Anspruch auf eine Kostenbeteiligung oder gar Übernahme haben, wenn die Haare aufgrund von Chemo oder Strahlentherapie – vorübergehend – flöten gehen. Männer haben hierbei eher das Nachsehen, was im SGB keine-Ahnung-welches geregelt ist.

Januar

Ist man aufgrund seiner (vorübergehenden) schweren Erkrankung mental wie physisch gebeutelt und muss sich bspw. einer zusätzlichen OP unterziehen, kann man sich von seinem Haus- oder einem Facharzt Transportscheine für die Fahrten zur vorstationären sowie zur vollstationären Behandlung ausstellen lassen. Für die Heimfahrt nach der OP ist der Transportschein vom Krankenhaus auszustellen; dies am besten bereits bei der vorstationären Aktion verbindlich klären.

Diese Option kann eine große Entlastung für den Betroffenen und seinen Angehörigen sein. Erstens muss man nicht selbst fahren, wenn Nerven und/oder Motivation sowieso nicht die Besten sind; zweitens ist man unabhängig von anderen bzw. braucht seinen Tagesplan nicht zum Balanceakt zwischen Familie, Beruf und Helfen lassen zu machen.

Die mal wieder realitätsfern-gesetzlich verankerte Vorgabe lautet: Liegen zwischen der vorstationären Aufnahme (Vorbereitung zur OP) und vollstationären Aufnahme (OP-Tag) maximal fünf Tage benötigt man keine Erlaubnis der Krankenkasse. Wird dieser Zeitraum allerdings bspw. durch ein Wochenende oder Feiertage überschritten, sind die Krankenkassen berechtigt eine Kostenübernahme abzulehnen.

Deshalb empfiehlt es sich vorab mit der Krankenkasse zu telefonieren um die Kostenübernahme zu klären. – Man kann doch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wie man seitens des Krankenhauses einbestellt wird und/oder sich der Zeitraum aufgrund dazwischenliegender, nicht zu selbst zu verantwortenden Wochenenden oder Feiertage verlängert.

Bei meiner Krankenkasse hatte ich Glück: mit einer Bestätigung des Klinikums, dass die Terminierung derenseits nicht anders gelegt werden konnte, wurden die Taxikosten kulanterweise doch übernommen.

Transportschein für die vorstationäre Behandlung: X Hin- & Rückfahrt.
1. Grund der Beförderung > Genehmigungsfreie Fahrten: X bei vor-/nachstationäre Behandlung.
2. Behandlungstag etc.: Datum des Termins und Behandlungsstätte, ggf. mit Abteilung.
3. Art und Ausstattung der Beförderung: X bei Taxi/Mietwagen.

Transportschein für die voll-/teilstationäre Behandlung (vom Haus-/Facharzt): X Hinfahrt.
1. Grund der Beförderung > Genehmigungsfreie Fahrten: X bei voll-/teilstationäre Behandlung.
2. Behandlungstag etc.: Datum des Termins und Behandlungsstätte, ggf. mit Abteilung.
3. Art und Ausstattung der Beförderung: X bei Taxi/Mietwagen.

Transportschein für die voll-/teilstationäre Behandlung (vom Krankenhaus, Station): X Rückfahrt.
1. Grund der Beförderung > Genehmigungsfreie Fahrten: X bei voll-/teilstationäre Behandlung.
2. Behandlungstag etc.: Datum des Termins und Behandlungsstätte, ggf. mit Abteilung.
3. Art und Ausstattung der Beförderung: X bei Taxi/Mietwagen.

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