Montag, April 29
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Erwerbminderungsrente – ein Kosmos für sich: Hinzuverdienstmöglichkeiten & SGB XII

Mal wieder liegt mehr als ein ereignis-, erlebnis- sowie erkenntnisreiches Jahr hinter mir, welches ich nun versuche möglichst informativ und trotzdem kurzweilig wiederzugeben.

Die Wochen und Monate nach der Lymphreha ’22/’23 waren ein weiterer – sagen wir: interessanter – Informationen-einholen-Marathon, um mich in der bevorstehenden, neuen Lebensphase möglichst schnell gut zurechtzufinden. Allerdings ist dies ja nichts mehr wirklich Neues für mich, seit über sieben Jahren macht mein Leben nichts anderes, als sich immer wieder zu verändern.

Nachdem mich mein damaliger Arbeitgeber während der dritten Krebstherapie (2022) nicht nur auf dreckige, weil cholerische Art in den Nervenzusammenbruch getrieben, sondern zusätzlich ebenso gekündigt hatte – die Nichteinhaltung des Prozedere gegenüber einem anerkannten Schwerbehinderten kostete ihn bzw. die Gesellschaft, bei der er sich als Geschäftsführer wichtig macht, eine entsprechende Abfindung; oder sollte ich es treffender ein adäquates Schmerzensgeld nennen?, hatte ich wieder ordentlich damit zu tun, den Krebs in seine Schranken zu weisen, was mir aufgrund modernster, weil weiterentwickelter Medikamente sehr gut gelang.

Während meiner dritten Runde gegen das „andere Arschloch“, knüpften und vertieften sich Kontakte, wodurch sich mir die Möglichkeit bot (nun als voller Erwerbsminderungsrentner) eine kleine Arbeitsstelle im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten anzunehmen, was ich schließlich auch tat – für 10 1⁄2 Monate. Kurzfassung: Menschen, die sich wie ich aufgrund einer schweren, unberechenbaren Erkrankung in einer bestimmten Lebenssituation befinden, müssen sich vieles schlichtweg nicht (mehr) geben, respektive gefallen lassen. Cholerik, Narzissmus, Herrschsucht, Respektlosigkeit und dergleichen gehören eindeutig dazu. Scheiß aufs Geld, Lebenszeit geht vor!

Möchte man zur EMR arbeiten, gibt es mindestens zwei Optionen: in sozialversicherungspflichtiger Festanstellung oder ein Minijob auf derzeit € 538,-. Welche Variante man wählt, hat mitunter Auswirkung auf die Krankenversicherung der Rentner, sofern man – wie ich – die Vorversicherungszeit dafür nicht erfüllt hat und mit Rentenbeginn sich freiwillig versichern muss. Hierzu im zweiten Teil zum Thema mehr. Prinzipiell geht die KV bei einer angestellten Tätigkeit immer vor. Sprich: müsste man sich wegen Nichterreichen der Vorversicherungszeit eigentlich freiwillig versichern, tritt aber eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Rahmen seiner jeweiligen Erwerbsminderungsrentenart an (voll / teilweise), läuft die Krankenversicherung wie gewohnt weiter.

 Hinweis:  als gesunder, normaler Angestellter wird man seitens des Lohnbüros mit dem Beitragschlüssel 1-1-1-1 angemeldet. Als berufstätiger Erwerbsminderungsrentner hat man Anspruch auf einen ermäßigten Beitragssatz, der Schlüssel hierfür lautet: 3-1-1-1. – Fragt mich bitte nicht, was dies genau bedeutet, ich wurde von meiner Krankenkasse darauf aufmerksam gemacht und gab es ans Lohnbüro meines Arbeitgebers weiter.

 Hinweis:  Je nach Art der Erwerbsminderungsrente (teilweise / vollständig) sind die erlaubten Tätigkeitszeiten zwingend zu beachten und einzuhalten:

  • bei voller Erwerbsminderungsrente dürfen täglich unter drei,
    (Hinzuverdienstgrenze seit 1.1.24: € 18.558,75 ohne, dass einem die Rente gekürzt oder gar gestrichen wird.)
  • bei teilweiser Erwerbsminderungsrente bis unter sechs Stunden gearbeitet werden.
    (Hinzuverdienstgrenze seit 1.1.24: € 37.117,50 ohne, dass einem die Rente gekürzt oder gar gestrichen wird.)

Auf Nachfrage beim Integrationsfachdienst der Stadt erfuhr ich, dass die Einhaltung der Arbeitszeiten von der DRV gelegentlich kontrolliert werden und man, nicht nur deshalb, die Zeiten nicht zu knapp legen sollte. Sprich: unter drei Stunden heißt nicht 2 Stunden, 59 Minuten, sondern lieber maximal 2 Stunden 45 Minuten.

Entweder bin ich mittlerweile ein Magnet für unterirdische Chefs, habe die Gabe (?) immer wieder an die speziellsten ihrer Art zu geraten, sie zu „enttarnen“ oder sie sind mittlerweile schlicht die Regel, statt die Ausnahme? … Um mich aus „Dankbarkeit“ nicht schon wieder zwiebeln zu lassen, übergab ich zu Jahresanfang ’24 meine Kündigung, reaktivierte zu meiner laufenden Haustierbetreuung die Hundebetreuung und stellte – einerseits auf Empfehlung meiner Wohngeldfee, andererseits mehr neugierdehalber meinerseits – einen Antrag auf Leistungen nach SGB XII: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Für Arbeitsuchende und -fähige ab 15 gibt es neben dem ALG1 (nach einer bestimmten Arbeitsdauer von mehreren Monaten oder Jahren am Stück, mit nur wenig oder kurzer Unterbrechungen) die Möglichkeit Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II zu erhalten.

Trotz, dass ich vor, während meiner Erkrankung sowie „danach“ als Erwerbsminderungsrentner sozialversicherungspflichtiger Arbeit nachging, kam ALG1 nach meinem (freiwilligen) Ausscheiden nicht infrage. Nein, nicht weil ich selbst gekündigt hatte: um nach einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle ALG1 beziehen zu können, muss man dem Arbeitsmarkt weiterhin für mindestens drei Stunden täglich zur Verfügung stehen (können).

  • ich bin in voller Erwerbsminderungsrente – ob, dass und alles, das ich arbeite beruht auf „Freiwilligkeit“,
  • im Rahmen meiner vollen EMR darf ich täglich nur mehr unter drei Stunden täglich etwas arbeiten.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird im Kapitel 4 des SGB XII bestimmt und ich sage euch: es ist alles die gleiche Suppe, der gleiche Bürokratiewahnsinn, dieselbe Vereinheitlichung – die Gründe, warum jemand gezwungen ist auf ein „Sozial“Gesetzbuch zugreifen zu müssen, interessiert weder das Zweite noch das Zwölfte. Und auch wenn es heute Bürgergeld heißt, ist lediglich die Verpackung „neu“, inhaltlich grüßt Hartz4. – Von wegen: weniger Bürokratie, mehr Geld blablablabla. Ständig macht sich irgendwo ein Datenschützer wichtig, wo – frage ich mich – sind diese lustigen Teile, wenn’s wirklich unter die Gürtellinie geht?!

Ok, allzu viel zu meckern habe ich diesmal nicht, da ich nicht nur eine wirklich nette Sachbearbeiterin erwischte, sondern den Zirkus auch nur für einen Monat mitmachte, um wenigstens der Empfehlung meiner Wohngeldfee gefolgt zu sein und für euch da draußen schließlich wieder interessanten Input zusammen zu bekommen – was ich nicht alles anbringen sollte … O-Ton Sachbearbeitung: es kommt nicht oft vor, dass jemand der in Erwerbsminderungsrente ist trotzdem noch arbeitet. Tja, was soll ich da sagen? Ich bin in der Tat einfach zu deutsch: Fleiß, Disziplin, Pass; womit auch die super-dummstell-nixverstehen-Taktik von vornherein zum Scheitern verurteilt wäre, also versuche ich es erst gar nicht.

Ja, ihr „Lieben“ und „Guten“ und „Korrekten“: ich kann eure Schnappatmung sehen und hören. Schön, dass wenigstens die noch bei euch funktioniert. 🙂 Doch wisst ihr was: es interessiert mich nicht, Frischluft schadet normalerweise nicht. – Denn: wenn kritisch sein, den Finger immer wieder auf eine bestimmte Wunde legen, über die Nazi-Keule lächeln, eine Meinung haben, diese zu äußern, dazu zu stehen „rechts“ ist, bin ich dunkelbraun. So einfach ist das.

 Wichtig:  bei Antragstellung auf Grundsicherung xy hat jeder ein pauschales Schonvermögen in Höhe von € 10.000,-, das seitens der Behörde nicht angegriffen werden darf. Hierzu gehört alles, was man (lange) vor Antragstellung bereits besessen hat. Verkauft man sein Eigentum (bspw. übers Internet oder auf dem Flohmarkt) ist dies kein Einkommen im anrechenbaren Sinn, sondern lediglich eine Umlage bestehenden Vermögens; hierzu gibt es auch diverse Rechtsprechungen.

Warum und wie ich ausgerechnet darauf komme?

Mit Antragstellung muss man u.a. die Kontoauszüge der letzten drei Monate beilegen; dauert die Bearbeitung ggf. über einen oder mehrere Monate hinaus auch die nächsten.

Meine Internetverkäufe kommen wie die Umsätze meiner nebengewerblichen Dienstleistung auf ein Konto, das noch etwas verzinst wird. Klar, dass dies auffällt und man dazu befragt wird, worum es sich bei diesen Gutschriften handelt? – Mich bereits im Vorfeld damit befasst, antwortete ich: Bei den Gutschriften handelt es sich um Verkäufe privater Gegenstände, […]. Dieses „Einkommen“ ist kein fester, kalkulierbarer Bestandteil für die Lebenshaltungskosten; […]. Ganz wichtig: es muss sich wirklich, sofort klar erkennbar um private Gegenstände handeln und es darf auf keinen Fall nur den Hauch von (möchte-gern) gewerblichem Treiben haben!

 Hinweis & Tipp:  Seit dem 1.1.23 gilt das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Um sich bereits im Vorfeld für eine etwaige Prüfung auf Steuerpflicht zu wappnen, empfehle ich euch eure Verkäufe auf den diversen Plattformen zu protokollieren (Datum, Verkaufspreis ohne Versandkosten, Art des Gegenstands). Dieses Protokoll ist sehr dienlich, möchte die SGB-Behörde Details zu den Gutschriften auf dem Konto. Werden diese in eurer Leistungsberechnung mitgezählt, müsst ihr sofort Widerspruch zum Bescheid einlegen und ggf. mit einer Klage vor dem Sozialgericht drohen. – Darauf zwar vorbereitet, musste ich diesbezüglich nicht tätig werden. 😉

 PayPal:  als ich 2017 das erste Mal einen Antrag auf Grundleistung stellen musste (Eintrag siehe hier.) musste ich sogar nachweisen, dass, ob und wenn ja, wie viel Guthaben ich auf meinem PayPal-Konto hatte. Dies scheint mittlerweile entfallen zu sein, denn es stand dieses Mal nicht auf der Liste der „notwendigen Nachweise“. – Es wäre ohnehin nichts zu belegen gewesen. Hat jemand etliche Zahlungen per PayPal auf dem Kontoauszug, kann i.d.R. davon ausgegangen werden, dass es kein Guthaben gibt; im Bedarfsfall könnte man genauso argumentieren und für den Fall, man hat es mit einem Erbsenzähler zu tun, der alles ganz genau haben möchte: legt den Beweis vor und grinst euch einen.

Worauf ich noch aufmerksam wurde, u.a. weil sich einer meiner Lieblingsmenschen in einer ähnlichen Situation befindet – hier geht es um Wohngeldantrag in Bayern: die Antragstellung war im August 2023 (!!!), alle naselang werden entweder weitere Nachweise „zur abschließenden Bearbeitung“ angefordert oder man argumentiert die Verzögerung mit akutem Personalmangel …

 Allgemein gilt:  Wird einem die Dauer der Bearbeitung (s)eines Antrags zu bunt, hat man die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu erheben; diese ist grundsätzlich kostenfrei. Kommt die jeweilige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist in die Puschen – Überlastung, Personalmangel etc. hin oder her – muss diese die Kosten tragen.

So, kurz zurück zu meinem Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII: erwartungsgemäß darf man sich nicht allzu viele Illusionen machen. Während der Antragsbearbeitung fand ich einen Minijob, weshalb ich mich aus dem Grundsicherungszirkus ganz schnell wieder abmeldete. Für März erhielt ich großzügige € 174,- und ein paar Zerquetschte.

 Hinweis:  Bei Minijobs hat man als Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI befreien zu lassen. Arbeitnehmer ist jeder, der sich noch nicht in der Regelaltersrente befindet. Als Minijobber zahlt man i.d.R. einen Eigenanteil von 3,6%, der Arbeitgeber ist pauschal mit 15% dabei. Reguläre Altersrentner sind laut DRV automatisch von der Rentenversicherungspflicht befreit. Gehen diese einem Minijob nach und möchten doch noch in die Rente einzahlen, müssen sie sich per Antrag von der Befreiung befreien lassen.

Die Erkenntnisse zu Krankenversicherung der Rentner, freiwillige Krankenversicherung, Krankenkassenwechsel trotz (Vor)Erkrankung sowie allgemeine Reha-Regeln erfahrt ihr im nächsten Eintrag.

*in diesem Sinn*
eure Sandra

2 Comments

  • Gilda Krüll-Bracksiek

    Hallo Sandra,
    nun habe ich ca. 4 Tage gebraucht um Deinen Blog bezüglich „Dein Brustkrebs“ zu lesen und das erste was ich Dir sagen muss: Hut ab!!!!!!! Nicht jeder traut sich so über die sogenannte BRD zu sprechen wie Du und ich kann nur sagen
    das Du meine volle Aufmerksamkeit und Anerkennung hast. Ich stimme Dir in alle, wirklich in allem zu. Leider kann ich nirgendwo lesen wie es Dir inzwischen geht und ob Du den Kampf gegen die „Mistviecher“ gewonnen hast bzw. ob Du alles im Griff hast. Drücke aber beide Daumen das es Dir den Umständen entsprechend gut geht.
    Zu mir nur ganz kurz: Vor ca. 5 Wochen fühlte ich einen Knoten in der rechten Brust und bekam auch innerhalb von zwei Tagen einen Termin bei meinem Frauenarzt. Um es kurz zu machen: Ultraschall, Überweisung KH, Mammographie, zwei Tage später Biopsie, eine Woche später OP mit Entfernung Wächterknoten. Drei Tage später nach Hause, einen Tag später vor Kaffee und Frühstück Anruf vom KH bitte kommen. Ultraschall, GsD. alle Organe negativ. Weitere vier Tage später zweite OP, Entfernung des Knoten in der Brust und zehn Lymphknoten, davon fünf positiv. Vor zwei Wochen Knochensyntigrafie, alles gut. So und jetzt ab nächste Woche Bestrahlung. Also ran an die BBuletten und hoffen das alles gut geht. Aber ich denke von Anfang an positiv und werde auch diese Prozedur überstehen.
    Nun aber zum eigentlichen. Du erwähnst im ersten Beitrag (1.Chemostrecke) das Du Neurexan genommen hast. Da ich ein großer Fan der Homöopathie bin gehört dieses Mittel auch zu meinen Favoriten. Verrätst Du mir wie viel Du am Tag genommen hast. Und hast Du zufällig auch andere homöopathische „Medikamente“ genommen.
    Würde mich über eine Antwort freuen und grüße vom schönen Niederrhein

    Gilda

    • Die Zeller

      Liebe Gilda,
      herzlichen Dank für deinen Eintrag, worüber ich mich sehr gefreut habe! Eine eMail an dich ist gerade raus, evtl. ist im Spam gelandet. 😉
      Allgemein geht es mir momentan sehr gut, ich genieße die immer noch andauernde „Therapiepause“ seit dem 5.12.22 und habe in den letzten Wochen auch sonst ein paar belastende Sachen & Menschen wieder aussortiert.
      Viele Grüße vom Bodensee den Rhein entlang zurück.
      Sandra

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