Freitag, Dezember 8
Shadow

Veterinär-medizinische Fehldiagnosen. Oder: wenn Hochmut zum Bumerang wird. (Teil 4/ 5)

Hm, tja … Was soll man dazu sagen? … nachdem man sich vom ersten Lachanfall und ungläubigen Kopfschütteln erholt hat …

Wie bereits geschrieben, bedurfte es mehrere Anläufe, einen geeigneten Sachverständigen zu finden: Nr. 1 erklärte sich aufgrund seiner Vorstandschaft bei der Tierärztekammer als befangen.

Nr. 2 und Nr. 3 befanden sich selbst als nicht fachlich genug und verwiesen jeweils unabhängig voneinander an jene Kompetenz, bei der Gino schließlich im März untersucht wurde.

Hiervon versuchte uns die Gegenseite (aus gutem Grund?) abzuhalten:

[Zitat aus dem gegnerischen Schreiben vom 10.02.12] … wird mitgeteilt, dass kein Bedarf für den Gutachtervorschlag der Klägerseite besteht, da bereits Prof. Dr. Dr. [Name] als Gutachter vom Gericht bestellt wurde. [Zitatende]

Als klar war, dass weder das Gericht noch wir etwas auf diesen Einspruch gaben und der Termin in München vereinbart wurde, glaubte die Gegenseite wenige Tage vor dem Termin einen weiteren “Trumpf” aus der Schublade holen zu können:

[Zitat aus dem gegnerischen Schreiben vom 06.03.12] … wird auf die Bestellung des Gutachters Prof. Dr. [Name] erwidert und darauf hingewiesen, dass die Beklagte unmittelbar bei Prof. [Name] eine Fortbildungsveranstaltung besucht hat und dadurch die Beklagte persönlich bekannt ist. Der Gutachter soll dadurch nicht in einen Interessenskonflikt geraten. [Zitatende]

Der Gutachter wusste von diesem Schreiben vor mir und machte mich in unserem Vorabtelefonat darauf aufmerksam, was mich allerdings nicht mal annähernd tangierte.

Man muss sich nicht selbst in dieser Welt bewegen, um zu wissen, dass entsprechende Fachkompetenzen unzählige Vorlesungen halten, die von Tausenden besucht werden und ausgerechnet diese mobile Ultraschallpraxis soll dann persönlich bekannt sein?! *selten so gelacht*

Nun, egal. Dies waren zumindest Versuche und Worte der Gegenseite bevor das (zu erwartende?) vernichtende Gutachten erstellt wurde.

Heute liest sich die Stellungnahme der Gegenseite so, dass der Gutachter als befangen und parteiisch angesehen wird. [Zitat aus dem gegnerischen Schreiben vom 18.05.12] Insbesondere unter Berücksichtigung der Äußerungen der Klägerin auf ihrem Internetblogg (blog.baustelle-hund.de) hat sie wohl auf den Gutachter [Name] vorab gedrängt. [Zitatende]

Auch auf die Gefahr hin, als Klugscheißer da zustehen, aber: schreibt man Internetblog nicht mit nur einem G?! :o)

Auf insgesamt vier Seiten wird mit allerlei Fachwörtern um sich geschmissen, die Vorgehensweise des Gutachters “nicht verstanden”, resp. tatsächlich in Frage gestellt und die ursprüngliche Behandlung auf Wunsch und Drängen meinerseits versucht abzuwälzen. – In irgendeinem Schreiben zuvor wurde meine ehemalige Haustierärztin für die Diagnose sowie Medikation verantwortlich gemacht. …

Fr. Dr. P. hätte ja lediglich ihre Ausrüstung zur Verfügung gestellt, aber mit dem letztendlichen Befund und Bestimmung der “notwendigen” Medikamente so rein gar nichts zu tun gehabt… *ja, ne, is’ klar!*

Auch amüsant finde ich die Ausführung: [Zitat aus dem gegnerischen Schreiben vom 18.05.12] Ebenso sei erwähnt, dass sich ein Praktiker wie die Beklagte und viele weitere Kleintierärzte und Ultraschallpraxen nicht die neusten technischen Geräte und aufwendigsten Untersuchungsmethoden leisten können sondern mit erprobten Geräten arbeiten.

Der Gutachter [Name] hat aufgrund seiner Universitätstätigkeit Zugang zu den neusten Geräten und auch die finanziellen Mittel jedwede Untersuchungen anzustrengen. Dies kann in der Praxis gar nicht durchgeführt werden bzw. sind teure Untersuchungen, wie von Dr. [Name] vorgenommen aufgrund der hohen Kosten den Tierhaltern nicht zumutbar bzw. muss auf die Verdachtsdiagnose zurückgegriffen werden.

Praxen, die die Möglichkeit der Gewebedoppleruntersuchung haben, sind dem Unterfertigten nicht bekannt, sondern werden lediglich im Universitäten Bereich eingesetzt. [Zitatende]

Ich kann “Gewebedoppleruntersuchung” gerade nicht zuordnen, aber wenn es irgendwas mit der farblichen Unterlegung der Videosequenzen zu tun hat: doch, die sind auch im “kleinen” Vet.-med.-Bereich möglich, denn damit wird in Villingen wie auch in Ravensburg gearbeitet und preislich gesehen, hält es sich absolut im Rahmen.

Die Ultraschalluntersuchungen durch Fr. Dr. P. unterscheiden sich bzgl. der Kosten nicht nennenswert, von denen der Tierkliniken Villingen und Ravensburg (nur in Bezug auf die Qualität), da sich Tierärzte nach einer sog. Gebührenordnung richten müssen, wodurch Tierarzt X nicht deutlich mehr oder weniger abrechnen darf, als Tierärztin Y.

Hm, und was die “Verdachtsdiagnose” angeht: ein Handwerker kann doch auch nicht mangelhafte Arbeit abliefern und sich mit Werkzeugen aus Opas Zeiten erklären, weil es zu mehr nicht reicht, oder?!

Ok, wie dem auch sei: im Juli geht’s nun vor Gericht mit einer mündlichen Verhandlung weiter und es bleibt spannend, wie sich der “Auftritt” der Gegenseite weiter gestaltet.

Nachtrag, 24.6.: Im Rahmen meines Einsatzes für die Aktion “Stoppt die Hundesteuer!” , für die ich u.a. DinA4-Plakate mit der Bitte um Aushang verteilte, fiel mein Blick in einer “normalen” Kleintierfachpraxis auf die Tafel der Leistungsübersicht: neben einfachen Ultraschall-untersuchungen, wird auch Herzschall mit EKG und Farbdoppler angeboten!

Soviel dann wohl dazu, [Zitat] dass sich ein Praktiker wie die Beklagte und viele weitere Kleintierärzte und Ultraschallpraxen nicht die neusten technischen Geräte und aufwendigsten Untersuchungsmethoden leisten können… [Zitatende]

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