Hinweis 1: Dieser Eintrag konzentriert sich auf die Krankenvollversicherung inklusive OP-Leistungen, nicht auf die einzeln mögliche OP-Versicherung. Hinweis 2: Dieser Eintrag verfolgt keinerlei kommerzielle Ziele, sondern dient rein zur Information und als Orientierungshilfe, weshalb genannte Versicherungen nicht verlinkt sind.
Seit ich vor siebzehn Jahren zum Wieder-Hundehalter wurde (dieses Mal mit genauso viel Verstand wie Herz), steckten Tierkrankenversicherungen noch eher in den Kinderschuhen: die Anzahl, somit auch der Vergleich der Anbieter war äußerst überschaubar und einfach.
Heute sieht es ganz anders aus: begibt man sich auf die Suche nach DER Tierkrankenversicherung – das bekanntlich alle von sich behaupten – landet man schnell im berühmt-berüchtigten, einen erschlagenden Versicherungsdschungel.
Nahezu identisch sind bei Check24, Verivox und versicherungsvergleiche.de 20 Gesellschaften für den direkten Vergleich untereinander gelistet: bei Check24 kann die Uelzener zwar verglichen, aber nicht direkt abgeschlossen werden; bei Verivox findet man zudem die Adcuri und bei versichervergleiche.de taucht sogar die GHV auf. Alle Versicherungen haben wiederum ihre Tarife: mindestens zwei (Barkibu) bis hin zu zwölf (Uelzener).
Sieben Versicherungen, die verstärkt auf sozialen Plattformen werben, tauchen in den Vergleichsportalen gar nicht auf und hinter manchem Versicherungslink befinden sich Selbstständige, die hauptberuflich für eine Gesellschaft tätig sind oder weitflächig makeln.
Alles nicht nur sehr verwirrend, sondern auch extrem lebenszeitraubend, sodass ich euch an dieser Stelle meine praktischen Erfahrungen sowie Tipps zum Thema Krankenversicherung für Hunde wiedergeben möchte, die man sich unter Umständen auch für Freigängerkatzen zu Herzen nehmen kann.
Die, meiner Erfahrungen nach, wichtigsten Kriterien für die bestmögliche Wahl der Tier-KV liste ich euch nun auf:
1) Welchen Hund habt ihr oder wollt ihr haben?
Entscheidet ihr euch für einen Zuchtmutanten, der aufgrund menschlicher Befindlichkeiten eigene Gesundheit und Stabilität einbüßt (alle körperlich und / oder organisch deformiert gezüchtete Rassen), müsst ihr euch auf zahlreiche rassebedingte Ausschlüsse gefasst machen.
Viele Versicherer schließen von vornherein, sogar allgemeingültig bspw. die Hüftdysplasie (HD), Ellenbogendysplasie (ED), Patellaluxation (vor allem kleine Hunderassen betroffen), Aortenstenose, Brachycephales Syndrom (Flachnasenschicksal) aus. – Was der Ausschluss gegenüber Möpsen und Bulldoggen angeht, bin ich persönlich voll dafür. Was kann man an Qualzuchten, denen die Freiheit der freien Atmung abgesprochen wird, nur süß oder niedlich finden? Abartig wäre das treffendere Wort. Wenn der Leistungsausschluss auch nur annähernd die Nachfrage von Flachnasen bremst und die Qualzuchten einbrechen lässt, ist schon etwas erreicht.
Mischlinge gelten allgemein als robuster, doch wenn es auch hier eine erkennbare Rasse gibt, die „kritisches“ Erbgut in sich trägt – und ggf. durch einen DNA-Test bekannt ist – könnten nach einer Behandlung, beim Einreichen der Rechnung Fragen aufkommen.
Bei mir war dies bspw. 2014/2015, als mein Mischling Panda Atemprobleme hatte, wir den Arzt aufsuchten und auf der Rechnung das Wort Gaumensegel auftauchte: Die Erstattung sollte verweigert werden, da das Brachycephale Syndrom von den Leistungen ausgeschlossen war.
Ich widersprach der Ablehnung und ließ der Versicherung ein Bild meines Hundes zukommen, worauf klar zu erkennen war, dass er alles andere als mit der Nase gegen eine Wand gelaufen ist.
2) Wie alt ist der Hund bei Einzug?
Je jünger euer Vierbeiner ist desto besser, weil leichter und günstiger ist die Aufnahme in eigentlich jede x-beliebige Versicherung. Einige Gesellschaften werben explizit mit Welpenversicherung, die mit dem Hund „mitwächst“ und somit sein Hundeleben lang die optimale Absicherung darstellen soll. – Werft immer einen Blick auf die Leistungsübersicht, im Besonderen auf die Ausschlüsse.
3) Ist der Hund vor Abschluss der Versicherung vollkommen gesund oder bringt er schon irgendein Päckchen mit?
Vertreter von ausgeprägten Qualzüchtungen kann man von vornherein eigentlich als krank bezeichnen, denn gesund ist bspw. ein mutwillig verkrüppeltes Atmungssystem made-by-mensch sicher nicht.
Sind bei Übernahme eines Hundes, egal ob vom Züchter, von privat oder aus dem Tierschutz wirklich keine chronischen Krankheiten, anderweitige Vorerkrankungen oder pathogene Erbanlagen bekannt, die sich nachteilig auf die Gesundheit des Tieres auswirken könnten, kann man den Hund bei Antragstellung guten Gewissens als gesund bezeichnen.
Wer meint, besonders schlau zu sein und eine eventuell bestehende (chronische) Krankheit oder schwere (Vor)Erkrankung verheimlichen zu können, wird spätestens beim Gesundheitsattest durch den Tierarzt Schweißperlen bekommen: das Wort des Besitzers reicht den meisten Versicherungen i.d.R. nicht, eine (Erst)Untersuchung durch einen Tierarzt ist oft Bestandteil des Vertrages und ich habe noch keinen Tierarzt erlebt, der sich einem Versicherungsbetrug durch Falschbestätigung anschließt.
Ich kann euch nur empfehlen: habt ihr einen vorbelasteten Hund, nehmt telefonischen Kontakt mit der Versicherung auf, zu der ihr mit eurem Tier gehen bzw. wechseln wollt und führt ein persönliches Gespräch. Nehmt lieber eine Absage, Leistungsausschlüsse und / oder einen höheren Monatsbeitrag in Kauf, als aus der Versicherung zu fliegen und ggf. eine Strafanzeige wegen (versuchten) Versicherungsbetrug zu riskieren!
4) Gibt es Versicherungen, die so gut wie oder wirklich keine Leistungsausschlüsse haben?
Ja! Einzige Bedingung: bei Antragstellung muss der Hund, nachweisbar per Tierarztattest 100 % gesund sein. (u.a.: HanseMerkur, Cleos Welt, Panda)
Gab es in der Vergangenheit bereits eine Erkrankung oder Krankheit, die chronisch werden könnte oder auf erbliche Vorbelastung zurückzuführen ist, hat man keine Chance angenommen zu werden.
Allerdings: ist der Hund bei einer solcher Gesellschaft versichert und wird dann (schwer) krank, ist die Kostenübernahme unabhängig von der Erkrankung oder Krankheit i.d.R. zu 100 % garantiert.
5) Welche Ausschlüsse oder Leistungsbegrenzungen ihr – meiner Meinung & Erfahrung nach – auf gar keinen Fall akzeptieren solltet:
Gino wurde seinerzeit durch eine Möchtegern-Kardiologin fälschlicherweise als herzkrank diagnostiziert**, was erhebliche Kosten für Herzmedikamente und Kontrolluntersuchungen in engen Abständen („bis der Hund richtig eingestellt sei“) mit sich brachte. Ohne seine damalige KV hätte ich diese finanzielle Mehrbelastung nicht stemmen können.
Auch Panda wurde im Alter herzkrank, was sich allerdings mit vergleichsweise harmlosen Entwässerungstabletten bis zu seinem Tod gut im Griff halten ließ.
Um eine mögliche Herzerkrankung bei Hunden überhaupt erst mal abzuklären, bedarf es Röntgenbilder, Ultraschalluntersuchungen (mit Farbdoppler) sowie EKG. – Ein Posten, der schnell mit bis zu 500 € zu Buche schlagen kann. Verlaufskontrollen finden meist im Abstand von drei bis sechs Monaten statt. Bestätigt sich die Erkrankung, braucht es entsprechende Medikamente, wovon allein eine Monatspackung ebenfalls Richtung 100 € gehen kann.
Antwort: Versicherungen, die allgemein Leistungen bei Kreislaufproblemen und / oder Herzerkrankungen des Hundes ausschließen, kann ich nicht guten Gewissens empfehlen.
Zahlreiche Anbieter staffeln ihre Erstattungsleistungen oder begrenzen sie von vornherein über die gesamte Dauer des Versicherungsverhältnisses; dies kann von wenigen hundert €uro bis zu 10.000 €uro gehen. (Das Maximale, das ich bei meiner Recherche finden konnte.)
Meiner Ansicht nach sind grundsätzliche Begrenzungen oder Begrenzungen in den ersten zwei bis vier Versicherungsjahren für ambulante Leistungen von unter 1.000 € ebenso absolut indiskutabel, wie die Weigerung Notfallgebühren zu erstatten.
Allein ein Abszessdurchbruch am After kostet bereits in der akuten Situation (Untersuchung, OP, OP-Material, zwei Nachkontrollen, eventuell Verbleib beim TA / in der Klink) etwa 700 €. – 400 oder 600 € Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr (oder grundsätzlich) sind nicht nur ein Witz, sondern auch ein Schlag ins Gesicht für jeden verantwortungsbewussten, engagierten Hundehalter!
Antwort: Versicherungen, die nicht mindestens 1.500 bis 2.000 € in den ersten Versicherungsjahren anbieten, bevor es ab dem dritten oder fünften in unbegrenzt wechselt oder auf bis zu 10.000 € steigt, sind bei der Wahl mit äußerster Vorsicht zu begutachten.
Ebenso sollte man den Leistungsausschluss der Notfallgebühr nicht ohne weiteres schlucken.
6) Was machen, wenn man mit seiner Versicherung doch einen (vermeintlichen) „Reinfall“ erlebt?
Um sich irgendwann Stress zu ersparen, sollte man nicht nur das Kleingedruckte wirklich und aufmerksam lesen, sondern die per Mail erhaltenen Bedingungen auch ausdrucken, abheften, um sie im Bedarfsfall schneller griffbereit zu haben.
Tritt ein Schadensfall ein, ist zwingend zwischen Verdachtsdiagnose und Differentialdiagnose zu unterscheiden. – Bestes Beispiel: handelt es sich bei der Lahmheit eines (kleinen) Hundes an einem Hinterbein um eine Patellaluxation (i.d.R. von den Leistungen ausgeschlossen) oder um einen Kreuzbandriss (Kosten werden i.d.R. erstattet)?!
Patellaluxation bei einem kleinen Hund: ca. 1.000 €. Bei den meisten Versicherungen (außer bei denen unter 4.) ausgeschlossen, da erbliche und damit genetisch bedingte Anomalie vor allem bei kleinen Hunden.
Krux an der Sache: lässt man die Patellaluxation unbehandelt, entwickelt sich im Kniegelenk eine schwere Entzündung, die auf die Kreuzbänder übergehen und diese reißen lassen kann. Dies alles bedeutet Schmerzen für den Hund, die man vielleicht seinem schlimmsten Feind wünscht, aber doch niemals seinem eigenen, geliebten Fell!
Ob es wirklich Sinn macht, im Fall einer Ablehnung der Kostenübernahme eine neue Versicherung zu suchen, muss jeder für sich entscheiden. Man sollte sich allerdings bewusst sein, dass die Aufnahme bei einer anderen Gesellschaft nach Eintritt einer Krankheit / Erkrankung / OP gar nicht so einfach ist – vor allem wenn man ehrlich ist:
Entweder nimmt man einen höheren Beitrag, den zukünftigen Ausschluss der gleichen Behandlung auf derselben Seite sowie auf der anderen (bei Extremitäten), einen höheren Selbstbehalt in Kauf oder schluckt die bittere Pille, vereinbart eine Ratenzahlung zur Begleichung der Rechnung und bleibt bei der Versicherung, wenn die bisherige Betreuung im Grunde genommen doch ganz ok war.
*in diesem Sinn*
eure Sandra