Montag, Oktober 14
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Brustkrebs und SGB II – Arbeitsvermittlung

Wie bereits in Teil I geschrieben, macht es (nicht nur) meiner Meinung nach einen immensen Unterschied, ob man „nur“ arbeitslos wurde und damit auf finanzielle Unterstützung vom System angewiesen ist oder ob man – auf ganzer Linie sowas von unverschuldet – an einer schweren Krankheit erkrankt ist, die einen tatsächlich von Jetzt auf Gleich den Alltag sowie das Umfeld umkrempelt und ebenfalls in die finanzielle Bedürftigkeit schieben kann. – Mal sehen, für wen wie viel „Sozialstaat“ wirklich in Deutschland steckt…

Um den nachfolgend beschriebenen Systemirrsinn und Behördenwahn zu erkennen, bitte im Hinterkopf behalten:

  • Ende Februar entdeckte ich den Knoten in meiner Brust.
  • Im März folgten Biopsien und Krankenhaushaltaufenthalt für weitere Untersuchungen,
  • seit Ende März befinde ich mich im ersten Chemolauf (4x eine Sitzung alle 3 Wochen, danach 12x wöchentlich eine Sitzung).
  • Bei guten Heilungschancen ist der Therapieplan auf gut ein Jahr inklusive Chemo, OP, (Chemo), Bestrahlung, Reha angesetzt.

Gleich nach Antragsstellung beim Jobcenter am 08. Mai 2017 erhielt ich mit Datum 10.05. die Einladung auf ein Gespräch über meine aktuelle berufliche Situation bereits am 18.05.!

Dieser Termin gehört zur so genannten Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs.3 Satz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (kurz: SGB II), eine Teilnahme daran ist üblicherweise – bei „nur“ Arbeitslosigkeit nachvollziehbar – Pflicht.

Bei Antragsstellung im Jobcenter muss man in dieses erste Datenblatt den Arbeitgeber des letzten (halben?) Jahres eintragen. Ich trug ein, dass ich seit drei Jahren bei meinem derzeitigen Arbeitgeber bin. – Rein theopraktisch sollte es doch verständlich sein, dass dieses Arbeitsverhältnis immer noch existiert?!

Nun, einen Bedarf an diesem Gespräch erkannte und erkenne ich immer noch nicht (an), sodass ich die Einladung umgehend über das Beiblatt, warum ich der Aufforderung – jetzt ist es schon eine Aufforderung!, keine Einladung mehr – nicht nachkommen werde.
Sonstiger Grund: bestehendes Arbeitsverhältnis ruht aufgrund meiner Krebserkrankung. Kann nach Genesung sofort wieder fortgesetzt werden. Weder an Gespräch, noch an Arbeitsvermittlung Bedarf. Abgeschickt, Fertig.

Donnerstag, 18.05., etwa 9h, geht mein Telefon, die Dame mit dem Gesprächstermin dran. Wir hätten einen Termin, warum ich nicht da sei? – Weil keine Notwendigkeit besteht und ich dies schriftlich mitgeteilt habe?! Oh, das liege ihr (noch) gar nicht vor.

Sie wollte mir dann was von wegen Pflicht erklären und dass ja nicht sie auf mich, sondern ich auf das Amt zugekommen sei. Nicht sie was von mir wolle, sondern ich vom Amt…. So ein Spruch kam mir gerade recht!

Jeder Andere wäre jetzt vermutlich eingeknickt und hätte die „volle Schuld des Versäumnisses“ auf sich abladen lassen. – Nicht so ich! Und ich rate wirklich Jedem in einer vergleichbaren Situation: Lasst den Duckmäuser!! Am Besten geht das natürlich, wenn man allgemein nicht auf den Kopf gefallen ist, bereits die eine und andere Erfahrung mit dem System gemacht sowie einen entsprechenden „Hals“ darauf entwickelt hat… Allerdings: nicht pampig werden, sondern schlagfertig und rhetorisch sicher (re)agieren!

Ok, der Zettel, meine Absage zur Einladung / Aufforderung, war bei der guten Frau (noch) nicht angekommen, also erklärte ich es ihr mündlich – Inhalt siehe oben.

Fragt sie mich doch allen Ernstes, ob das bedeutet, dass ich später wieder arbeiten könne? Ich wollte von ihr wissen, ob es noch ein anderes Verständnis für: „Arbeitsverhältnis ruht“ gibt? Sei meinte es wohl unter anderem so, dass es auch langjährige Patienten gäbe, denen ein Jahr nicht ausreiche. Ich für meinen Teil habe nicht vor, dazu zu gehören!

Tja, da ich jedoch weder das Gras wachsen hören kann, noch dass es mir aus den Ohren wächst, kann ausgerechnet ich am wenigstens von allen Beteiligten etwas zum >definitiven< Zeitpunkt meiner Genesung sagen. Nicht mal meinen Ärzten ist eine solche Aussage möglich, das Jobcenter / der Gesetzgeber meint es aber wissen zu „müssen“ oder „wollen“. Ja, ne is’ klar.

Weiter interessierte sie, wie lange ich aktuell krank geschrieben bin und ob ich es auch weiter werde? – Blöde Fragen sind ja genau mein Ding und da ich derzeit ohnehin in „guter Stimmung“ bin, kommen mir solche Situationen gerade recht.

Ich erklärte der Dame, dass ich „schon“ seit Mitte März krank geschrieben sei (also >erst< gut 2 Monate) und mich nun gerade am Anfang des Krankengeldbezugs befände. Meinen Schwerbehindertengrad von 60% befand sie als „das ist ja auch nicht wirklich so viel“. Bitte?

Um der immer noch unterschwellig vorhandenen Arroganz bei der Dame den Wind aus den Segeln zu nehmen, legte ich mit leicht sarkastischem Unterton nach, dass ich mir allerdings vorgenommen habe, als erste Brustkrebspatientin in die Geschichte einzugehen, indem ich das ganze Programm in maximal einem halben Jahr hinter mich bringe. Schließlich sei ich mir absolut im Klaren, dass man als Jemand, „der schon länger hier lebt“, Plätze und Geld frei halten muss, für all die ach so traumatisierten FlüchtlingeTM, die es noch einzuschleusen gilt. – Das saß und man konnte auf einem vernünftigen Level weiter miteinander reden.

Gesetze und Vorgaben sind das Eine; die Person, die sie im Rahmen ihrer Arbeit umsetzen soll das Andere. Da allerdings auch diese sicher nur mit Wasser kocht und auf der Kloschüssel nicht viel anders aussehen dürfte als man selbst, gibt es absolut keinen Grund, sich „dumm“ kommen und eventuell sogar einschüchtern zu lassen, dass man seinen Antrag wieder zurück zieht!

Denkt dran: Ihr, „die schon länger hier lebt“, habt Alle nur eine Identität, einen (deutschen) Ausweis und seid ganz einfach im System abrufbar, wodurch sich nur eine Chance ergibt, die es gekonnt zu nutzen gilt!

Bereits am Freitag, 19.05.!, hielt ich die Zusammenfassung des Gesprächs in der Hand, mit dem Zusatz: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt. – Ersatz …. per Verwaltungsakt!! Gültig von 18.05.2017 bis auf weiteres. Auf zwei Seiten steht dann einiges an Bürokratendeutsch, was wohl soviel heißt wie: Hast ja Recht, wir gehen Dir erst mal nicht mehr auf den Sack. Gute Besserung!

Sieh an, sieh an: Mein Zettel schafft es nicht mal innerhalb einer Woche zur zuständigen Sachbearbeiterin, deren Schrieb ist dafür innert 24 Stunden bei mir?!

Die Bearbeitung meines „Falls“ ist seitens der Arbeitsvermittlung und Eingliederungsvereinbarung nun für etwa ein halbes Jahr auf die Seite gelegt und wird demnach schätzungsweise zu dem Zeitpunkt wieder ausgegraben, an dem ich mich dann in Reha befinden dürfte, um mich zu Anfang 2018 wieder auf meine Werkstattarbeit zu freuen und vorzubereiten.

Wieder ein Mal zeigt sich deutlich, dass das System seitens des Gesetzgebers (der Politiker) alles andere als durchdacht und ausgereift ist – wie auch? : ein Studienfach Realitätsnähe ist mir nicht bekannt.

Wie sonst ist es zu erklären, dass man gleich zu Anfang einer Monate langen Zeit, in der es darauf ankommt, jede schmerz- und übelkeitsfreie Minute, die man entweder gar nicht oder nur schwach müde oder matt ist zu genießen, nicht einfach nur durchatmen darf, sondern sich mit „allgemeingültiger“, unausgegorener Bürokratie herum schlagen und belasten lassen muss?!

Man, respektive ich darf nun wirklich sehr gespannt sein, wie es mit der „Leistungsabteilung“ wird. Dank meiner bisher persönlichen Erfahrung sowie hilfreichen Input durch meine Anwältin, sehe ich diesem Termin ziemlich entspannt entgegen.

*in diesem Sinn*
Eure Sandra

Nachtrag, 20.06.18: Als hätte ich es gerochen, dass die Wahrnehmung auch nur eines einzigen Termins verschwendete (Lebens)Zeit gewesen wäre…

Verhältnismäßig pünktlich wurde ich seitens meiner zuständigen Möchtegern-Arbeitsvermittlerin Anfang April wegen der Neuauflage der „Eingliederungsvereinbarung“ zu einem Termin eingeladen, welchen ich allerdings wieder abschmetterte. Den Wisch konnte sie mir auch so ausdrucken und zuschicken, da er ohnehin keinen ernst zu nehmenden Wert für mich, in meiner Situation hatte.

Auch die Zusendung der fortlaufenden AU stellte ich kommentarlos ein, als ich ab Mai keine Leistung mehr zu erwarten hatte; es wurde mit keinem i-Tüpfelchen moniert.

Und letzten Endes zeigte sich die Nichtzuständigkeit, als ich mich per Mail für einen Termin bezüglich Arbeitsstellensuche meldete, in meinem Fall allerdings nicht das Jobcenter, sondern das normale Arbeitsamt – die „Agentur für Arbeit“ – zuständig sei.

Ts, sich sämtliche Wochen und Monate zuvor wichtig machen und mir ganz zu Anfangs schräg kommen wollen…

Also, Leute, wer auch immer irgendwann in einer vergleichbaren Situation ist: lasst Euch weder dumm kommen, noch irre machen oder sonst wie in die Suppe spucken! Was habt ihr schon zu verlieren, außer Euer Leben, wenn Ihr den Systemscheiß wichtiger nehmt, als eine Therapie gegen eine schwere Krankheit!

*in diesem Sinn*

Lasst Euch gern haben!

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