Veterinär-medizinische Fehldiagnosen. Oder: wenn Hochmut zum Bumerang wird. (Teil 4 v. 6)
Hm, tja … Was soll man dazu sagen? … nachdem man sich vom ersten Lachanfall und ungläubigen Kopfschütteln erholt hat …
Wie bereits geschrieben, bedurfte es mehrere Anläufe, einen geeigneten Sachverständigen zu finden: Nr. 1 erklärte sich aufgrund seiner Vorstandschaft bei der Tierärztekammer als befangen.
Nr. 2 und Nr. 3 befanden sich selbst als nicht fachlich genug und verwiesen jeweils unabhängig voneinander an jene Kompetenz, bei der Gino schließlich im März untersucht wurde.
Hiervon versuchte uns die Gegenseite (aus gutem Grund?) abzuhalten:
[Zitat aus dem gegnerischen Schreiben vom 10.02.12] … wird mitgeteilt, dass kein Bedarf für den Gutachtervorschlag der Klägerseite besteht, da bereits Prof. Dr. Dr. [Name] als Gutachter vom Gericht bestellt wurde. [Zitatende]
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