Donnerstag, September 12
Shadow

Veterinär-medizinische Fehldiagnosen. Oder: wenn Hochmut zum Bumerang wird. *Bonus* (Teil 6 v. 6)

Erwartungsgemäß war die gegen mich gestellte Strafanzeige (s. Seite 5 unten) ein niederer Versuch, mich kleinen, dummen, jedoch ersten, wehrhaften Patientenbesitzer um jeden Preis sowie mit allen Mitteln in die Schranken zu weisen und damit vermeintliche Größe und / oder Macht zu demonstrieren.

Wagt es der Pöbel (also ich) doch tatsächlich, sich mit altem, italienischen Landadel anzulegen, der alterstechnisch nicht nur ein Elternteil von mir sein könnte, sondern zudem noch eine studierte Laufbahn vorweisen kann. *ts ts ts*

Blöd nur, wenn man sich hierbei nicht nur bzgl. der zeitlichen Passung vergaloppiert (die Strafanzeige ging 8 Tage vor der Urteilsverkündung bei der Polizei ein) und sich dadurch selbst dessen schuldig macht, was man dem Anderen versucht anzukreiden, sondern zudem “Zeugen” benennt, die weder eine klare Aussagen machen können, noch mit den Beteiligten persönlich bekannt sind bzw. waren und – last but not least – den Wegfall des letzten Funkens Rücksichtnahme riskiert, respektive provoziert, weil man ums Verrecken nicht zugeben möchte / kann, doch nicht so unfehlbar zu sein, wie man sich bislang immer darstellen konnte.

Wenn ich mir den “gehobenen” Stil, die gewählte Schriftart (Comic Sans MS) sowie die Struktur ihrer Darstellung des Sachverhalts ansehe, erkenne ich ganz klar zumindest eine Gemeinsamkeit von Fr. Dr. P. und mir: wenn mir danach ist, kann ich mich auch selbst auf den Arm nehmen und / oder lächerlich machen, ohne, dass es hierzu Dritte bedarf.

*Cut!* Sorry, Leute, aber diese Schriftart schmerzt ja nicht nur in den Augen, sondern geht auch ganz schön an die Hirn- und Nervenzellen! …

In der Schriftart Comic Sans erlaubte sich eine veterinär-medizinisch Studierte, sich als Kardiologin ausgebende Tierärztin uralt-italienischen Landadelsgeschlechtes doch tatsächlich ihre, noch dazu durch und durch haltlose Anzeige bei der Polizei einzureichen. Ich habe zu dieser Person wirklich keine Fragen mehr.

Erwartungsgemäß wurde das Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 170 II StPO eingestellt. Auch in Bezug auf den Verdacht der üblen Nachrede, Verleumdung und Beleidigung wird der Anzeige mangels öffentlichem Interesse keine Folge gegeben, §§ 374, 376 StPO.

Allerdings nicht nur aufgrund dessen, dass Staatsanwaltschaften Besseres und Wichtigeres zu tun haben (sollten), als sich mit gewaltfreien, haltlosen Querelen unter Privatleuten zu befassen, sondern vor allem auf der Tatsache basierend, dass der Wahrheitsgehalt meiner Äußerungen bzgl. der Fehldiagnose nicht nur klar erkennbar war (allerspätestens ab Vorlage des gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachtens), sondern auch rechtskräftig erwiesen wurde! – Diesen Schuh muss sich Fr. Dr. P. ins Regal stellen lassen, ob es ihr passt oder nicht.

Ja, ok, jetzt könnte ich wieder zurückschlagen, weil mir Fr. Dr. P. etwas unterstellte, dass zur Zeit der Anzeigenstellung bereits bewiesen war … aber Hallo?! Wir sind hier doch a) nicht im Kindergarten und b) ist mir dafür vor allem unsere Zeit viel zu schade!

Was erreicht werden sollte, wurde erreicht: Es ist erwiesen, dass Gino seitens Fr. Dr. P. fehlerhaft diagnostiziert wurde, seine Krankenversicherung erhält weitestgehend ihr Geld zurück, wir steigen in deren Leistungsrahmen und damit hat sich die Sache für mich.

Wir werden es vermutlich nie erfahren, aber aufgrund dieser neuen, selbstgefälligen Bumerang-Aktion seitens Fr. Dr. P. ist es gar nicht so abwegig, dass sie selbst, direkt und “automatisch”, Post von der Staatsanwaltschaft bekommt: Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) ist kein Kavaliersdelikt.

Den vorletzten Absatz des von ihr dargestellten Sachverhalts beachtend, könnte Fr. Dr. P. einem beinahe leid tun: [Zitat] Durch die andauernden öffentlich dargestellten unwahren Äußerungen von Frau Zeller fühle ich mich in meiner Ehre verletzt und in meiner Existenz gefährdet. Ich leide zudem seit dieser Zeit unter Schlafbeschwerden und Angstattacken. [Zitatende]

Zwar nicht beabsichtigt, aber doch irgendwie beruhigend zu wissen, dass sich Gerechtigkeit – irgendwann – tatsächlich (fast) von selbst einzustellen scheint:

Während Gino damals sein Hundedasein weiter führte, als sei Nichts passiert (außer vielleicht, die eventuelle Wahrnehmung, dass sein Mensch eine Zeit lang nicht ganz rund lief), durchlebte ich nach Fr. Dr. P.’s “Irrtum” wochenlang eine kaum zu beschreibende Höllenfahrt, die u.a. aus emotionalem Chaos, ein auf links gedrehtes, soziales Umfeld, beruflichem Komplett-Cut und der daraus resultierenden, 100%igen Neuorientierung bestand sowie einige Zeit nur mit Einnahme von Insidon im erträglichen Rahmen zu halten war, um weitestgehend funktionsfähig zu bleiben. – Optionen, die Fr. Dr. P. für sich vielleicht nicht ganz unbeachtet lassen sollte.

Nachdem Fr. Dr. P. nun auch mit ihrer Strafanzeige gegen mich scheiterte, bleibt abzuwarten, ob und was als Nächstes aus dieser Richtung kommt, wobei ich eigentlich schon jetzt mit einer Anzeige wegen “Körperverletzung” rechne, sie auf dem Privatklageweg weiter macht und / oder, dass nun auf meinen nebengewerblichen Service des mobilen Tiersittings los gegangen wird. – Es muss doch irgendwas geben, um es der kleinen Zeller “zu zeigen”!!!

Wie wäre es “zur Abwechslung” mit einer Anzeige und Klage gegen das gesamte deutsche Volk, in dessen Name das Urteil gefällt wurde?!

Wer weiß, vielleicht stellt sich nun auch mal sowas wie Selbstreflektion und Einsicht bei Fr. Dr. P. ein?! Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Nichts desto trotz: mal ganz von den finanziellen Mitteln abgesehen, die ich bei Gegen- und Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen aufbringen muss, weil diese von keiner Rechtsschutz-versicherung getragen werden, ist auch mein Budget an Rücksichtnahme nur von begrenzter Kapazität.

Sollte ich tatsächlich, noch ein Mal, von Fr. Dr. P. in irgendeiner Form belästigt und / oder finanziell belastet werden, behalte ich mir ab sofort vor, den gesamten Blogeintrag zum Thema insofern zu überarbeiten, als dass der vollständige Name von Fr. Dr. P. genannt wird. – Dann braucht sich Niemand mehr die Finger wund googeln und dreimal überlegen, ob die gefundene Person wirklich die hier beschriebene Fr. Dr. P., mit Sitz in einer kleinen Stadt im Landkreis Tuttlingen, ist oder nicht.

Ich dürfte das, denn es handelt sich im Rahmen der Angelegenheit nicht nur um den gerichtlich angeordneten, fachlich erbrachten Nachweis einer bis zuletzt bestrittenen Fehldiagnose, sondern vor allem um ein ohnehin öffentliches Urteil!

Mir stellt sich gerade die Frage, ob es mir in der eingescannten Bilddatei des Urteils überhaupt erlaubt war, die Stellen unkenntlich zu machen, an denen Fr. Dr. P. genannt wird oder ob ich mich damit (aus Rücksicht Fr. Dr. P. ggü.) selbst irgendetwas schuldig gemacht habe?! … Naja, lässt sich ja Alles ändern, falls nötig.

Mit meinem Gang vor Gericht und dem daran anschließenden Blogeintrag, brach ich zwar ein bisher unter den Teppich gekehrtes Tabu-Thema, welches ggf. in den Print- und Online-Medien noch für etwas Information und Aufklärung sorgen wird, aber zu keinem Zeitpunkt war und ist es mein Bestreben, daraus irgendeine Art von Kapital zu schlagen, geschweige denn bahnbrechende Beachtung zu erlangen.

Ok, vielleicht ist es nicht zwingend Größenwahn, von dem Fr. Dr. P. geleitet und begleitet wird, weshalb der Blogtitel entsprechend abgeändert wurde, aber auch mit dem Hochmut kann das so eine Sache sein…

*in diesem Sinn*

Ist nun endlich Ruhe, Fr. Dr. P.?!

Update:

Onlineartikel im Südkurier vom 12.12.2012, überregional erschienen: artikel-gino_121212

Ich möchte diesen Artikel Herrn Dr. med. vet. K. A. Riegger, Leiter der Tierklinik in Villingen-Schwenningen widmen, ohne den die Fehldiagnose von Fr. Dr. P. womöglich niemals – mindestens aber nicht so schnell! – festgestellt worden wäre. Vielen Dank noch mal an dieser Stelle!

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